ZAW Qualifizierungschancen Gesetz 2 Qualifizierungschancen-Gesetz

Qualifizierungschancen-Gesetz

Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel sind aktuelle Herausforderungen für Unternehmen. Das Qualifizierungschancen-Gesetz fördert die Weiterbildung der Mitarbeiter

Qualifizierungschancen-Gesetz

Unterstützung der betrieblichen Weiterbildung

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind die aktuellen Herausforderungen für Unternehmen. Das Qualifizierungschancen-Gesetz unterstützt Unternehmen bei der Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung ihrer Mitarbeiter.

Die Förderung wird über den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit ausgegeben. Sie umfasst:

eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf die Anforderungen des Unternehmens abgestimmt ist.
Förderleistungen wie die Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Förderung, wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen.

Was wird gefördert?

Die Weiterbildung kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Förderung möglich wird:

  • Der Kurs oder die Qualifizierung umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die Weiterbildung sowie die Bildungseinrichtung sind für die Förderung zugelassen. Das heißt, sie müssen nach AZAV zertifiziert sein.

Damit die betriebliche Weiterbildung flexibel den Bedürfnissen des Betriebes entspricht, ist die Förderung in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Förderung, Förderungshöhe, Antragsformularen und anderen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit, im Internet oder der gebührenfreien Hotline unter 0800 45555 20.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Bildungsgutschein

Berufliche Neuorientierung für Studienzweifler
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die berufliche Wiedereingliederung, das Abwenden einer Arbeitslosigkeit oder die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses.

Landesförderprogramm Berufliche Weiterbildung Sachsen

weiterbildungsscheck sachsen Qualifizierungschancen-Gesetz
Berufliche Weiterbildung Sachsen fördert betriebliche und individuell berufsbezogene Weiterbildungen. Die Förderung ist auf Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz in Sachsen bzw. Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zugeschnitten.