Wer wird gefördert
Das ReactEU-Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen – betriebliche Weiterbildung“ richtet sich an sächsische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben.
Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank SAB. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.
Was wird gefördert
Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Über das Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“ konnte die berufliche Weiterbildung Sachsen – betrieblich mit ReactEU-Mitteln als Teil der Reaktion der EU auf die Covid19-Pandemie finanziert werden. Die ReactEU-Mittel sind gegenüber der EU bis 2023 abzurechnen. Zur Wahrung dieser Frist konnten daher ab dem 18. Juli 2022 keine weiteren Anträge im Rahmen der beruflichen Weiterbildung Sachsen – betrieblich angenommen werden.