Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Unterrichtung Bewachungspersonal

Die Unterrichtung Bewachungspersonal richtet sich an alle, die in der Bewachung oder der Objektsicherheit tätig werden wollen. Sie entspricht den Anforderungen nach §34a Gewerbeordnung.

Unterrichtung Bewachungspersonal

Die ZAW Leipzig GmbH führt im Auftrag der IHK zu Leipzig seit 01.01.2008 die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe durch.

Die Unterrichtung richtet sich an alle, die in der Bewachung oder der Objektsicherheit tätig werden wollen.

Kurse zur Unterrichtung im Bewachungsgewerbe können firmenintern für Beschäftigte eines Unternehmens als Inhouse-Schulungen durchgeführt werden, wenn mehrere Mitarbeiter oder ganze Bereiche denselben Qualifizierungsbedarf haben.

Sie finden dann in den Räumlichkeiten des jeweiligen Unternehmens statt.

Die Gebühr für die Teilnahme an der Unterrichtung beträgt laut Gebührenordnung der IHK zu Leipzig 415,00 €.

Die Anmeldung erfolgt über das IHK-Anmeldeportal.

Weitere Termine und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter diesem Link.

Welche Inhalte vermittelt der Kurs?

Die Unterrichtung Bewachungspersonal basiert auf der Gewerbeordnung § 34a. Folgende Inhalte werden Ihnen vermittelt:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift für Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Für Bürger der EU ist es möglich, abhängig von ihrer Qualifikation, nur an den Rechtsthemen (24 Unterrichtsstunden) teilzunehmen. Für die Feststellung der vorhandenen Qualifikation sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig.

Welche Zulassungsvoraussetzung benötige ich?

An der Unterrichtung Bewachung können Sie teilnehmen, wenn Sie die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass Sie dem Unterricht folgen und aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen können. Sie müssen sich durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild ausweisen.

An wen richtet sich der Kurs?

Die Unterrichtung Bewachungspersonal nach § 34 a der Gewerbeordnung richtet sich an alle, die in der Bewachung oder Objektsicherheit tätig werden wollen.

Wie ist der Kurs organisiert?

Alle Inhalte der Unterrichtung Bewachung werden Vollzeit im Präsenz-Unterricht vermittelt.

Kursdauer: 

27.11.2023 bis 01.12.2023 (40 Unterrichtsstunden)

Vollzeit-Unterricht

Montag bis Freitag
jeweils von 08:00 bis 15:00 Uhr

Weitere Termine und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter diesem Link.

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