Änderungen beim Aufstiegs-BAföG: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Wer sich zum Fachwirt oder Industriemeister oder zum Betriebswirt fortbilden will, wird ab Januar 2025 noch besser unterstützt. Das sieht die Reform des Aufstiegs-BAföG vor.

Lehrgänge, Prüfungen, Materialien, Lebensunterhalt – der Kostenaufwand von beruflichen Fort- und Weiterbildungen ist nicht zu unterschätzen. Finanzielle Unterstützung bieten Bund und Länder: Seit 1996 gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Es richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Weiterbildungen zum Betriebswirt.

Anspruchsberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten – unabhängig vom Alter. 

Die wichtigsten geplanten Neuerungen

Die Bundesregierung will das Aufstiegs-BAföG noch attraktiver machen und baut die Förderleistungen aus. Demnach bekommt – wer sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung weiterbildet – künftig mehr Geld.

Die wichtigsten geplanten Verbesserungen:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden statt bisher 50 Prozent künftig 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Wenn Arbeitgeber Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten, werden diese bei der Förderung nicht mehr angerechnet und kommen so den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugute.

Mit der Reform will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter folgendem Link

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