Bildungsgutschein

Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die berufliche Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit, das Abwenden einer drohenden Arbeitslosigkeit oder die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses.

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung interessieren, erfolgt vorab eine Beratung durch die Agentur für Arbeit. Nach einer Prüfung durch die Agentur erhalten Sie Ihre Fördermaßnahme. Diese sichert die Übernahme der durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten zu. Der Bildungsgutschein kann hierbei zeitlich befristet, regional (z.B. Sachsen) und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein.

Kosten, die durch den Gutschein übernommen werden

  • Kosten für eine Eignungsfeststellung vor Beginn der Weiterbildung
  • Lehrgangsgebühren
  • Kosten für erforderliche Lehrmittel
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung

Da der Anbieter der Weiterbildung und die einzelne Weiterbildung bestimmte Kriterien erfüllen sollen und entsprechend zertifiziert sein müssen, ist eine Förderung nicht bei allen unseren Angeboten möglich. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

Bei der Entscheidung für eine fachlich geeignete und qualitativ hochwertige Weiterbildungsmaßnahme unterstützt Sie außerdem ihre zuständige Agentur für Arbeit. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat außerdem eine Checkliste erstellt, die sie über www.bibb.de/checkliste herunterladen können.

Gewusst wie! Die wichtigsten Fragen rund um den Bildungsgutschein

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Es gibt Lebenslagen, die es erforderlich machen, eine Förderung in die eigene Bildung anzunehmen. Dies betrifft Sie, wenn:

  1. Ihnen der Berufsabschluss fehlt und somit eine Umschulung oder Weiterbildung notwendig ist.
  2. Sie bereits arbeitslos sind und sich beruflich wiedereingliedern möchten.
  3. Sie noch berufstätig sind, allerdings eine nahende Arbeitslosigkeit abwenden möchten.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsgutschein erfüllen?

Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen mitbringen. Zunächst muss vorab eine Beratung durch Ihr Jobcenter oder die Agentur der Arbeit stattgefunden haben. Dabei überlegen Sie gemeinsam, inwieweit eine Förderung notwendig ist. Ein Bildungsgutschein für Weiterbildungsmaßnahmen kann nur gewährt werden, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Was muss ich tun, um einen Bildungsgutschein zu beantragen?

Sofern Sie alle grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, erfolgt ein Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft. Dazu sind folgende Unterlagen und Nachweise notwendig und mitzubringen:

  • Nachweis über Ihre letzten Bewerbungen und Ihre Bewerbungsbemühungen
  • Nachweis darüber, wie gut Ihre zukünftigen Berufschancen wären, wenn Sie die Weiterbildung oder Umschulung in Anspruch genommen haben (z.B. Stellenangebote, die belegen, dass diese Qualifikationen benötigt werden, Studien, Statistiken, Pressemitteilungen, Unternehmensauskünfte)
  • Informationen darüber, dass die von Ihnen angestrebte Bildungsmaßnahme auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich relevant ist
  • Informationen zur angestrebten Weiterbildung oder Umschulung und dem Bildungsträger, der diese anbietet (Berufskennzahl (BKZ) und Maßnahmennummer erhalten Sie vom jeweiligen Bildungsträger)
  • Informationen zur angestrebten Weiterbildungsmaßnahme bezüglich Start und Dauer

Wann muss ich die Förderung einlösen?

Der Bildungsgutschein ist immer auch mit einer gewissen Gültigkeitsdauer verbunden. Nach dem Erhalt, muss dieser auch innerhalb dieses vorgegebenen Zeitraums verwendet werden. Andernfalls verfällt er wieder. Ist jedoch innerhalb dieses Zeitraums keine geeignete Weiterbildung zu finden, kann der Bildungsgutschein auch erneut vergeben werden.

Wie weise ich den Bildungsgutschein nach?

Als Nachweis gilt in der Regel ein Zertifikat über die Teilnahme. Dieses erhalten Sie vom Bildungsträger. Dieser bestätigt Ihnen auch schriftlich die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme. Eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme ist auch der Agentur für Arbeit vorzulegen.

Bildungsgutschein in Leipzig

In Leipzig ist Ihr Ansprechpartner die Bundesagentur für Arbeit und das Jobcenter. Vereinbaren Sie direkt bei Ihrem Arbeitsvermittler einen Termin zur Besprechung Ihres Fortbildungswunsches. Dieser informiert Sie auch noch einmal darüber, welche Unterlagen und Nachweise Sie zu diesem Erstgespräch für den Bildungsgutschein in Leipzig bereits mitbringen sollten.

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